Kirchgemeinde
Entstehung
Die Gründungszeit der Pfarrei Sachseln mit dem heiligen Walliser Bischof Theodul als Patron liegt im Dunkeln. Die ältesten schriftlichen Zeugnisse reichen ins 13. Jahrhundert zurück. Aus der alten Rangfolge der Obwaldner Pfarreien kann aber geschlossen werden, dass der Anfang des kirchlichen Lebens in Sachseln sicher schon auf den Beginn des 12. Jahrhunderts datiert werden kann.
Kirchgemeinde
Seit dem frühen Mittelalter waren die Kirchgänge (oder Kilchhöri) die ältesten politischen Institutionen in Obwalden. Sie umfassten alle Bewohner, die zur gleichen Pfarrkirche gingen respektive gehörten. Als Nutzungsgemeinschaft der gemeinsamen Güter wurden die Gemeinwesen später auch Kirchgenossengemeinden genannt. Die Kantonsverfassung von 1850 schuf neben den Kirchgenossengemeinden neu die Einwohnergemeinden. Diese war in Sachseln dann über hundert Jahre auch für die Kirche zuständig, bis durch Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung am 25. April 1970 die selbstständige römisch-katholische Kirchgemeinde geschaffen wurde. Die Kirchgemeinde stellt die materiellen Grundlagen für die Seelsorge sicher und verwaltet das Kirchengut. Sie ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft. Die Kirchgemeindeordnung regelt die Rechte und Pflichten. Kirchgemeindeordnung vom 1. Juli 2004.
Kirchgemeindeversammlung
Die Kirchgemeindeversammlung ist das oberste Organ der Kirchgemeinde. Sie besteht aus den im Gebiet der Kirchgemeinde wohnhaften stimmberechtigten Kirchgemeindemitgliedern (Schweizer und niedergelassene Ausländer). Die Kirchgemeindeversammlung wird jährlich zweimal einberufen, im Mai und im November, und findet im Frühling jeweils im Anschluss an die Versammlung der Einwohnergemeinde statt.
Kirchgemeinderat
Der Kirchgemeinderat ist die verwaltende und vollziehende Behörde der Kirchgemeinde. Er besteht aus sieben Mitgliedern. Sechs Mitglieder werden von der Kirchgemeindeversammlung für jeweils vier Jahre gewählt. Der Pfarrer ist von Amtes wegen Mitglied.
Die Mitglieder des Kirchgemeinderates sind zugleich Stiftungsräte für die kirchlichen Stiftungen, welche der Kirchgemeinde zur Verwaltung und Aufsicht übertragen sind.
Das Präsidium leitet die Kirchgemeindeversammlung und die Sitzungen des Kirchgemeinderat. Es wird von der Kirchgemeindeversammlung jeweils für zwei Jahre gewählt. Das Vizepräsidium wird ebenso für zwei Jahre gewählt.
Rechnungsprüfungskommission
Der Rechnungsprüfungskommission obliegt die jährliche Prüfung des Finanzhaushaltes der Kirchgemeinde sowie der einzelnen Verwaltungs- und Stiftungsrechnungen mit Berichterstattung und Antragstellung an die Kirchgemeindeversammlung.
Für die vier Jahre dauernde Amtszeit bis zum 30. Juni 2024 sind gewählt:
Präsidentin Lucia Omlin, Bruder-Klausen-Weg 3, 6072 Sachseln
Heinz Huber, Bitzi 4, 6072 Sachseln
Anita Omlin, Melchtalerstrasse 42, 6073 Flüeli-Ranft
Kirchenverwaltung
Die Kirchenverwaltung ist die Stabsstelle für die Kirchgemeinde und den Kirchgemeinderat. Sie ist zuständig für: Protokolle, Sekretariat, Rechnungswesen, Auskünfte, redaktionelle Beiträge, Verwaltung der Kapellenstiftungen, Einsitz in Kommissionen. Die Kirchenverwaltung wird in einem 50 %-Pensum von Donato Fisch geführt, der vom Kirchgemeinderat als Kirchenverwalter und Ratsschreiber gewählt worden ist.
Pfarrei
Die Pfarrei untersteht nicht dem staatlichen Recht, sondern dem Kirchenrecht. Sie ist unter der Leitung des Pfarrers für die seelsorgliche Betreuung auf dem Gebiet der Kirchgemeinde verantwortlich. Dazu gehören die Gottesdienste und die kirchlichen Dienstleistungen wie der Religionsunterricht in der Schule, religiöse Bildungsangebote sowie die Anlässe zur Förderung des Pfarreilebens.
Die Dienststelle für die Seelsorge ist das Pfarramt.
Für den Aussenbezirk Flüeli-Ranft werden verschiedene Seelsorgedienste selbstständig wahrgenommen. Zuständig dafür ist die Kaplanei Flüeli.
Wallfahrt
Das kirchliche Leben in Sachseln ist stark geprägt durch die Wallfahrt zum Schweizer Landesheiligen Bruder Klaus. Niklaus von Flüe (1417-1487), wie der bedeutendste Sachsler mit bürgerlichem Namen hiess, lebte und wirkte in Flüeli-Ranft und sein Grab befindet sich in der Pfarrkirche. Jedes Jahr besuchen mehr als 100'000 Pilger seine Gedenkstätten.
Die zuständige Trägerschaft für die Wallfahrt ist der «Förderverein Niklaus von Flüe und Dorothee Wyss» . Alles Wissenswerte über Bruder Klaus und die Wallfahrt finden Sie unter www.bruderklaus.com